Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Change Coaching GmbH, im Folgenden Anbieter genannt.

Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
 
Wird ein Auftrag erteilt und der Auftraggeber legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
 
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
 
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Auftrages unwirksam sein oder werden oder der Auftrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Angebote des Anbieters
Als Prozessgestalter, Moderatoren, Trainer und Coaches unterstützen die Mitarbeiter der Change Coaching GmbH oder von ihr beauftragte Dritte, Einzelpersonen, Teams und Organisationen bei Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. 
 
Angebote, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Auftraggeber Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
 
Eine Offerte ist ab Erstellungsdatum 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen, Musterformulare oder Templates bleiben Eigentum des Anbieters. Ohne Einwilligung des Anbieters darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Anbieter als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
 
Sobald der Auftraggeber eine gültige Offerte schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch annimmt, gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.

Termine
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Auftraggebern die vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Terminen zu liefern, während der Auftraggeber sich verpflichtet, diese Leistungen zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
 
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Anbieters liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Auftraggeber
 
I.           auf weitere Leistungen verzichten: Dies hat er dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
II.          Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
III.         dem Anbieter eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Anbieter bis zum Ablauf dieser
             Nachfrist nicht, darf der Auftraggeber, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom
             Auftrag zurücktreten.
 
Der Anbieter muss den Auftraggebern so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren.

Auftragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die akzeptierte Offerte massgebend.
 
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, erfolgt die Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Auftragserfüllung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, einem raschen Fortgang förderliches Arbeiten erlauben.
 
Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass dem Anbieter auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung der vereinbarten Leistung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

Annahmeverzug des Auftraggebers
Kann der Anbieter seine Leistungen aufgrund eines Verschuldens des Anbieters nicht wie vereinbart erbringen, ist der Anbieter berechtigt eine Kompensationszahlung in Rechnung zu stellen:

 

I.         Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 20 Tagen vor der vereinbarten Leistungserbringung: 50% des vereinbarten
           Honorars für die Leistung, welche aufgrund der Absage oder Verschiebung nicht erbracht werden kann
II.        Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 5 Tagen vor der vereinbarten Leistungserbringung: 75% des vereinbarten
           Honorars für die Leistung, welche aufgrund der Absage oder Verschiebung nicht erbracht werden kann


Honorar und Zahlungsbedingungen
Honorar und Spesenentschädigungen werden in der Offerte festgelegt. Die Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.
 
Wird in der Offerte nichts Abweichendes geregelt, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Honorar innerhalb von 20 Tagen nach der Leistungserbringung zu bezahlen.
 
Wenn der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Anbieter berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
 
Der Auftraggeber darf mit Gegenansprüchen an den Anbieter verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftigen Gerichtsurteil vorliegt.

Informationspflicht
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Erbringung der Dienstleistung von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die auftragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

Schlussbestimmungen
 
Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Auftraggebers aufrufen.
 
Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Auftrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Version 1.0 - gültig ab 26. Mai 2018